A direkt
A beschränkt
A1
B
Mindestalter 25
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter 18
Motorräder mit max. 25 KW/34PS
Mindestalter 16
Motorräder bis 125 ccm
(bis 18)
80 km/h
Mindestalter 18
KFZ bis 3,5t zGg
und kleine Anhänger

B 17
(begleitenes Fahren)
Mindestalter 17
KFZ bis 3,5t zGg
und kleine Anhänger

BE
M
L
Mofa
Mindestalter 18
KFZ bis 3,5t zGm und große Anhänger
Mindestalter 16
Motorräder mit 50 ccm und maximal 45 km/h
Mindestalter 16
Zug und Arbeits-
maschinen bis 32 km/h
Mindestalter 15
Ausbildung in sehr kurzer
Zeit möglich.

Der "Klassiker" fürs Auto:
Was dürfen Sie mit der Klasse B fahren ?

PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Die ideale Ergänzung:
Die Klasse BE mit Anhängerberechtigung
Denken Sie schon jetzt an später! Wenn Sie einmal einen Wohnwagen oder auch Pferdeanhänger ziehen wollen, sollten Sie schon jetzt die Voraussetzunge dafür schaffen und gleich den Führerschein der Doppelklasse BE absolvieren.
So ersparen Sie sich die bei späterer Prüfung erneut anfallenden Kosten von bis zu € 500,- für erneute Grundgebühr, Vorstellung zur Prüfung, Lehrmaterial und Verwaltungsgebühren.