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A
direkt
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A
beschränkt
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A1
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B
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Mindestalter
25
Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
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Mindestalter
18
Motorräder mit max. 25 KW/34PS
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Mindestalter
16
Motorräder bis 125 ccm
(bis 18)
80 km/h
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Mindestalter
18
KFZ bis 3,5t zGg
und kleine Anhänger
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B
17
(begleitenes Fahren)
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Mindestalter
17
KFZ bis 3,5t zGg
und kleine Anhänger
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BE
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M
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L
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Mofa
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Mindestalter
18
KFZ bis 3,5t zGm und große Anhänger
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Mindestalter
16
Motorräder mit 50 ccm und maximal 45 km/h
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Mindestalter
16
Zug und Arbeits-
maschinen bis 32 km/h
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Mindestalter
15
Ausbildung in sehr kurzer
Zeit möglich.
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Der
"Klassiker" fürs Auto:
Was dürfen Sie mit der Klasse B fahren ?
PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht
mehr als 3.500 kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz).
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von höc
hstens
750 kg mitgeführt werden. Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse
dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse
der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Die
ideale Ergänzung:
Die Klasse BE mit Anhängerberechtigung
Denken
Sie schon jetzt an später! Wenn Sie einmal einen Wohnwagen
oder auch Pferdeanhänger ziehen wollen, sollten Sie schon
jetzt die Voraussetzunge dafür schaffen und gleich den
Führerschein der Doppelklasse BE absolvieren.
So ersparen Sie sich die bei späterer Prüfung erneut
anfallenden Kosten von bis zu € 500,- für erneute Grundgebühr,
Vorstellung zur Prüfung, Lehrmaterial und Verwaltungsgebühren.